Leitfaden

Good Faith Estimate: Ihre Rechte als Selbstzahler

Ohne Versicherung zahlen? US-Recht gibt Ihnen meist einen Good Faith Estimate: Inhalt, Fristen und Anfechtung ab $400 Mehrkosten.

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Aktualisiert 2026-10-13 · Vom EKO Labs Team auf Richtigkeit geprüft. Nur zu Bildungszwecken; keine medizinische Beratung.

Wenn Sie Ihre Gesundheitsversorgung selbst bezahlen, ohne Versicherung, gibt Ihnen ein US-Bundesgesetz, der No Surprises Act, in der Regel das Recht auf einen schriftlichen Good Faith Estimate (eine Kostenschätzung nach Treu und Glauben), der zeigt, was Ihre Behandlung kosten wird, bevor Sie sie erhalten. Das gilt auch für selbst bezahlte TelemedizinTelemedizin ein Arzttermin per Video oder Telefon.. Dieser Leitfaden erklärt, wer eine Kostenschätzung erhalten kann, was sie enthalten muss, wann Sie sie bekommen sollten und was Sie tun können, wenn Ihre Rechnung deutlich höher ausfällt. Es handelt sich um allgemeine Informationen, nicht um rechtliche, finanzielle oder medizinische Beratung.

Wer einen Good Faith Estimate erhalten kann

Die Vorschrift (45 CFR 149.610) schützt „nicht versicherte (oder selbst zahlende)“ Personen. Das bedeutet, Sie:

  • haben keinen Versicherungsschutz für die betreffende Leistung; oder
  • haben eine Versicherung über den Arbeitgeber, eine Einzelversicherung oder eine Versicherung für Bundesbedienstete (FEHB), möchten sie aber nicht nutzen und teilen dem Leistungserbringer mit, dass Sie selbst zahlen.

Wenn Sie für diese Leistung in einem staatlichen Gesundheitsprogramm wie Medicare oder Medicaid versichert sind, gelten diese Regeln für Selbstzahler-Kostenschätzungen in der Regel nicht; fragen Sie stattdessen Ihr Programm nach den Kosten. Der Leistungserbringer muss fragen, ob Sie versichert sind und ob Sie die Versicherung nutzen möchten.

Wann Sie sie erhalten sollten

Laut CMS, der Behörde, die den Helpdesk zum No Surprises Act betreibt, hängt der Zeitpunkt davon ab, wann Sie den Termin vereinbaren:

  • Termin 3 bis 9 Werktage im Voraus: innerhalb von 1 Werktag nach der Terminvereinbarung.
  • Termin 10 oder mehr Werktage im Voraus: innerhalb von 3 Werktagen nach der Terminvereinbarung.
  • Sie fragen nach einer Kostenschätzung (auch schon vor der Terminvereinbarung): innerhalb von 3 Werktagen nach Ihrer Anfrage.
  • Termin 0 bis 2 Werktage im Voraus: Sie haben keinen Anspruch auf eine Kostenschätzung.

Leistungserbringer müssen jede Frage nach den Kosten einer in Betracht gezogenen Behandlung als Anfrage nach einer Kostenschätzung behandeln. Sie müssen Selbstzahler darüber informieren, dass Kostenschätzungen erhältlich sind – auf ihrer Website, in der Praxis und bei der Terminvereinbarung, in klarer Sprache, in barrierefreien Formaten und in den Sprachen, die ihre Patienten sprechen.

Was sie enthalten muss

Die Kostenschätzung muss schriftlich vorliegen, je nach Ihrem Wunsch auf Papier oder elektronisch (eine elektronische Fassung muss sich speichern und ausdrucken lassen). Nach 45 CFR 149.610(c) muss sie Folgendes enthalten:

  • Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum;
  • eine leicht verständliche Beschreibung der wichtigsten Leistung und, falls bereits geplant, das Datum;
  • eine aufgeschlüsselte Liste der Leistungen, die für diesen Behandlungszeitraum voraussichtlich anfallen, gegliedert nach Leistungserbringer oder Einrichtung, einschließlich der Leistungen anderer Leistungserbringer, die gemeinsam an Ihrer Behandlung beteiligt sind;
  • Diagnosecodes, Leistungscodes und die voraussichtlichen Kosten für jede Position;
  • Name, National Provider Identifier (NPI) und Tax ID jedes Leistungserbringers bzw. jeder Einrichtung sowie den Bundesstaat und den Ort, an dem die Behandlung stattfindet;
  • eine Liste zugehöriger Leistungen, die separat geplant werden müssen (dafür gibt es eigene Kostenschätzungen);
  • Hinweise, dass es sich nur um eine Schätzung handelt, dass sie kein Vertrag ist und Sie nicht verpflichtet, diese Leistungserbringer in Anspruch zu nehmen, und dass Sie eine deutlich höhere Rechnung anfechten können, samt Anleitung.

Die „voraussichtlichen Kosten“ sind der Bar- bzw. Selbstzahlertarif des Leistungserbringers, einschließlich etwaiger Rabatte für Selbstzahler. Bei wiederkehrender Behandlung kann eine Kostenschätzung bis zu 12 Monate abdecken, wenn klar angegeben ist, wie oft und wie viele Male die Leistung voraussichtlich erbracht wird. Ändert sich etwas an der Planung, muss der Leistungserbringer mindestens 1 Werktag vor der Behandlung eine neue Kostenschätzung senden.

Was sie möglicherweise nicht abdeckt

CMS weist darauf hin, dass eine Kostenschätzung die voraussichtlichen Kosten eines einzelnen Leistungserbringers oder einer einzelnen Einrichtung auflistet, sodass Sie unter Umständen mehrere erhalten. Separat geplante Leistungen, die Behandlung durch einen anderen Leistungserbringer oder eine andere Einrichtung sowie Dinge, die der Arzt nicht vorhersehen konnte, sind eventuell nicht enthalten. Wenn Sie Telemedizin nutzen, fragen Sie, ob die Kostenschätzung nur den Termin abdeckt oder auch Labortests und das Medikament selbst, da eine Apotheke oder ein Labor separat abrechnen kann.

Wenn Ihre Rechnung $400 oder mehr über der Kostenschätzung liegt

Wenn ein Leistungserbringer oder eine Einrichtung Ihnen mindestens $400 mehr berechnet als die gesamten voraussichtlichen Kosten in der eigenen Kostenschätzung, können Sie möglicherweise das bundesweite Streitbeilegungsverfahren zwischen Patient und Leistungserbringer nutzen (45 CFR 149.620). Laut CMS gilt:

  • Sie benötigen den Good Faith Estimate und die Rechnung (Kopien, keine Originale);
  • Sie müssen das Verfahren innerhalb von 120 Kalendertagen ab dem Datum der ersten Rechnung mit den höheren Kosten einleiten;
  • es fällt eine nicht erstattungsfähige Gebühr von $25 an; wird zu Ihren Gunsten entschieden, wird sie von dem Betrag abgezogen, den Sie dem Leistungserbringer schulden;
  • eine unabhängige Prüfstelle entscheidet, welchen Betrag Sie zahlen. Sie kann die Rechnung bestehen lassen, wenn die zusätzliche Behandlung vernünftigerweise nicht vorhersehbar war, oder sie reduzieren. Laut CMS steigen Ihre Kosten nicht dadurch, dass Sie das Verfahren eingeleitet haben.

Solange das Verfahren läuft, darf der Leistungserbringer bzw. die Einrichtung die Rechnung nicht an ein Inkassounternehmen weitergeben oder damit drohen, muss bereits laufende Inkassomaßnahmen einstellen, muss Säumniszuschläge aussetzen und darf Sie nicht dafür benachteiligen, dass Sie das Verfahren nutzen.

Wenn Sie nie eine Kostenschätzung erhalten haben

Sie können jederzeit eine anfordern und auch eine Kopie einer früheren Kostenschätzung verlangen: Sie ist Teil Ihrer Krankenakte und muss 6 Jahre lang aufbewahrt werden. Ohne Kostenschätzung können Sie das Streitbeilegungsverfahren nicht nutzen; wenn Sie aber der Meinung sind, dass Sie eine hätten erhalten müssen, können Sie bei CMS eine Beschwerde einreichen. Der No Surprises Help Desk ist unter 1-800-985-3059 erreichbar (Englisch, Spanisch und viele weitere Sprachen). Bei Problemen mit Inkassounternehmen oder Kreditauskünften verweist CMS auf das Consumer Financial Protection Bureau (1-855-411-2372).

Fragen vor Ihrem Termin

  • Kann ich als Selbstzahler einen schriftlichen Good Faith Estimate für diesen Termin erhalten?
  • Welche Leistungserbringer oder Einrichtungen sind enthalten, und welche schicken eine eigene Kostenschätzung?
  • Umfasst die Kostenschätzung Labortests, Folgetermine oder das Medikament selbst?
  • Ist Ihr Selbstzahlerrabatt in den voraussichtlichen Kosten bereits berücksichtigt?
  • Wenn meine Behandlung wiederkehrend ist: Wie viele Termine und Monate deckt diese Kostenschätzung ab?

Quellen: 45 CFR 149.610 und 149.620 (eCFR, abgerufen im Oktober 2026); CMS, “What is a good faith estimate?”, “Dispute a medical bill” und “Medical bill rights” (cms.gov, abgerufen im Oktober 2026). Dieser Leitfaden enthält allgemeine Informationen und ist keine rechtliche, finanzielle oder medizinische Beratung. Regeln und Gebühren können sich ändern; informieren Sie sich bei CMS, bevor Sie handeln.

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